Unsere Expert*innen

Eine Autorin möchte einen Roman genau nach der Fernsehserie [...] schreiben, die noch aktuell läuft. Darf die den Roman z. B. im Selbstverlag oder einem anderen Verlag veröffentlichen?

Eine Autorin aus Baden-Württemberg möchte einen Roman genau nach der Fernsehserie [...] schreiben, die noch aktuell auf ARD läuft.

Die Urheberrechte hat der mdr und letztlich die [...] Gmbh. Nach umfangreichen Kontakten usw. habe ich noch keine verbindliche Auskunft bekommen, auch nicht von der ARD. Wie soll sich die Autorin bezüglich der späteren Veröffentlichung verhalten? Ich bin die begleitende Lektorin. Auch mein Berufsverband hält sich bedeckt. Eine andere Autorin hat bereits in einem Kölner Verlag Ähnliches in mehreren Teilen veröffentlicht. Da gab es keinerlei Probleme. Der Verlag äußert sich auch zu unserem Projekt positiv, vorausgesetzt, es wird nicht abgeschrieben. Das ist klar. Der Titel ist sicher auch geschützt.

Darf meine Autorin dieses Manuskript beeenden und z. B. im Selbstverlag oder einem anderen Verlag veröffentlichen?

Ich möchte voranstellen, dass ich keine konkrete Rechtsberatung zu dem individuellen Fall leisten darf, sondern nur allgemein antworten kann. Für "passgenaue" Antworten müssten Sie sich an einen Anwalt oder einen der einschlägigen Berufsverbände (z.B. über mediafon.net) wenden.

Eine Fernsehserie "enthält" viele unterschiedliche Rechte: Urheberrechte an der konkreten Umsetzung (Text, Bild, Ton, Schnitt etc.), Markenrechte für den Titel der Serie, bestimmte Gestaltungselemente (Schriftzüge) oder sogar für einzelne Figurennamen. Keines dieser Rechte darf ein Autor bzw. ein Verlag brechen – dementsprechend muss für alles eine Genehmigung, meist im Rahmen eines Lizenzvertrages mit entsprechenden Kosten oder Erlösanteilen, eingeholt werden. Lässt man alle diese geschützten Bestandteile weg, fällt in der Regel auch der Bezug zur Fernsehserie weg. Das ist tatsächlich auch der Sinn der Vorschriften, denn es soll niemand mit der kreativen (Ursprungs-)Leistung eines anderen Geld verdienen dürfen.

Rechtlich ist es unbedenklich, z. B. eine Familiengeschichte zu schreiben, deren Mittelpunkt eine Tierarztpraxist, eine Arztpraxis, ein Forst- oder Jägerbetrieb etc. ist. Das hat es alles auch schon als Fernsehserie gegeben. Rechtlich bedenklich ist es aber, wenn der Bezug tatsächlich auch greifbar wird. Für Probleme kann es bereits sorgen, wenn die Ähnlichkeiten zu groß werden.

Andererseits ist nicht jeder Rechteinhaber gewillt, seine Rechte auch durchzusetzen. Wer als Autor oder Verlag darauf baut, muss sich aber klar sein, dass das eine riskante Wette ist. Wirklich sicher wird es nur mit eigenständigen Arbeiten oder Lizenzverträgen.

beantwortet von: Bjørn Jagnow (14-08)

Über autorenforum.de

Kleines Logoautorenforum.de bietet seit mehr als fünfundzwanzig Jahren mit dem monatlichen Newsletter "The Tempest" und den umfangreichen Datenbanken Informationen rund ums Schreiben und Veröffentlichen. Außerdem stehen den Abonnenten zahlreiche Expert*innen mit Spezialwissen für Fragen zur Verfügung.