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Verlagswesen

(derzeit unbesetzt)

Anmerkung: Die Antworten hier stammen von Bjørn Jagnow, der bis 2015 als Experte eure Fragen beantwortet hat. Wir haben das entsprechend kenntlich gemacht.

Ich kann meinem Verlag bei den Abrechnungen nicht trauen. Was tun?

Ich habe in einem relativ bekannten Schulbuchverlag mit einem Co-Autor bereits drei Arbeitshefte veröffentlicht. Die Honorar-Abrechnung für das Jahr 2014 erfolgte fehlerhaft. Das heißt, ein Buch wurde schlichtweg vergessen. Das teilte ich dem Verlag umgehend mit. Die ohne Entschuldigung erfolgte neue Abrechnung enthielt nun zwar alle drei Bücher, jedoch für das zuletzt veröffentlichte nicht die vertraglich festgelegten 5 % Prozent Honorar, die Verrechnung heruntergeladener Dateien von der Verlagsseite etc. fehlte ganz. Wieder bat ich um eine korrekte Abrechnung. [...]

Mein Kontoauszug zeigt als Überweisungsbetrag weder den Betrag der ersten Falschabrechnung, noch den der zweiten, noch den der dann möglicherweisen korrekten Abrechnung. [...] Ich habe nun drei Honorar-Abrechnungen und eine Überweisung mit jeweils unterschiedlichen Beträgen. Ich bat vor nunmehr einer Woche, mir einen Nachweis der verkauften Bücher oder Dateien zuzusenden, da mir das der Verlag zuvor selbst angeboten hatte. Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört.

Wie kann, sollte ich verfahren? Ich kann dem Verlag doch absolut nicht mehr trauen. [...]

Wie schütze ich mein geistiges Eigentum? Und wie konkret sollte ein Exposé sein?

[...] bin ich dabei, ein Fachbuch/Sachbuch (was ist eigentlich der genaue Unterschied?) zu schreiben. Ich werde das Buch anschließend auch in meinen Trainings und Seminaren verwenden. Die Gliederung steht so weit, und in den nächsten Tagen werde ich das Exposé verfassen, um in weiterer Folge dann an diverse Verlage zwecks Veröffentlichung heranzutreten. Ich stehe vor folgenden Herausforderungen:

-- Schutz meines geistigen Eigentums: Ich hätte natürlich gerne einen Personenkreis, die mir sozusagen als Sparringpartner zur Verfügung stehen und mir regelmäßig Feedback geben, inwieweit ich mit meinem Werk überhaupt auf dem richtigen Weg bin. [...] Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie ich z. B. mein Exposé schützen kann, nämlich davor, dass es sich jmd. klaut und selber ein Buch darüber veröffentlicht bzw. dann später überhaupt Inhalte von mir unter seinem Namen veröffentlicht. [...] Lasse ich ihn vorab etwas unterschreiben, oder wie könnte ich das am Besten angehen und mich schützen, oder würdet ihr mir davon abraten? Welche anderen Möglichkeiten habe ich, zu einem inhaltlichen Sparring zu kommen?

-- Expose: Wie konkret werde ich denn bei meinem Exposé? Es gibt zwar eine Gliederung / Struktur, wie das Buch aufgebaut sein soll, allerdings bin ich mir sicher, dass sich beim Schreiben durch weiteres Lesen und Recherche noch das eine oder andere ändern wird. [...] Inwieweit ist das ein Problem? Oder muss ich vor dem Loslegen schon alles recherchiert haben, was ich danach auch niederschreiben will? [...]

-- Angenommen, kein Verlag will mein Buch veröffentlichen, welche alternativen Möglichkeiten habe ich dann?

Wo finde ich Informationen, welche Texte lizenzfrei sind und welche Texte nicht?

In meinem Buch über [...] werde ich nicht darauf verzichten können, Liedtexte und Gedichte im Buch zu verwerten z. B. für Bewegungslieder oder Verklanglichungen. Wo finde ich Informationen, welche Texte lizenzfrei sind und welche Texte nicht? An wen oder welche Institutionen kann ich mich wenden?

Warum will mein Verlag die Verfilmungsrechte behalten?

Mit einem Schweizer Verlag habe ich 6 Krimis herausgegeben. An der Leipziger Buchmesse habe ich einen Deutschen Verleger kennengelernt, und der möchte dieselben Krimis in Deutschland neu herausgeben. Die Nutzungsrechte hat mein CH-Verlag bereits an den D-Verlag überschrieben. Das geht so in Ordnung.

Nun führe ich Gespräche mit einem englischen Verlag, der die Nutzungsrechte für den englisch-sprachigen Raum wünscht. Das geht vom D-Verlag aus auch in Ordnung – nur hat er mir Folgendes geschrieben:

„[...] wir haben die Nutzungsrechte für den deutschsprachigen Raum vereinbart, da ich Sie ja nicht total an unseren Verlag binden wollte. Die Nutzungsrechte für andere Sprachen sind nach wie vor bei Ihnen und Sie können diese auch insofern einem anderen Verlag übertragen. E-Books in Englisch sowie Nachauflagen ebenfalls. Etwas anders sieht es mit den Verfilmungsrechten aus. Diese sollten Sie nicht freigeben, hier muss ein anderer Verlag sich mit uns in Verbindung setzen und eine entsprechende Vereinbarung treffen, wenn es zu einer Verfilmung kommen sollte.“

Wieso schreibt der Verlag das so? Wieso kann ich eventuelle Filmrechte nicht auch dem englischen Verlag übergeben? Oder ist jemand, der die Filmrechte will, eine andere Firma als ein Verlag? Wieso will der D-Verlag die Filmrechte behalten und eventuell selber eine Vereinbarung treffen? Will er das mit mir zusammen tun, oder hat er dann die Rechte? In der Nutzungsvereinbarung vom CH-Verlag und mir an den D-Verlag steht nichts von Filmrechten. Soll ich in einem eventuellen E-Verlag auch nichts davon erwähnen? Ist das üblich?

Das Wissen zu ein paar Kapiteln meines Ratgebers habe ich mir aus Sachbüchern angeeignet. Wenn ich dieses Wissen jetzt beschreibe, begehe ich damit eine Urheberrechtsverletzung?

Ich arbeite gerade an meinem ersten eigenen Ratgeber. [...] Das Wissen zu ein paar Kapiteln habe ich mir aus mehreren Sachbüchern angeeignet. Konkret handelt es sich um Bücher aus dem Bereich der Psychologie, zu gewissen Denkfehlern, die uns davon abhalten, zu handeln. Wenn ich dieses Wissen jetzt beschreibe, begehe ich damit eine Urheberrechtsverletzung? Immerhin wurden die durchgeführten Experimente und Ergebnisse davon ja bereits in anderen Büchern beschrieben. Laut "merger doctrine" ist es jedoch erlaubt, wissenschaftliche Ergebnisse selber zu verwenden.

Bei einem Kapitel bin ich mir im Speziellen unsicher. Der Autor beschreibt [...] Ist es mir jetzt erlaubt, natürlich mit anderer Wortwahl, Beispielen und Nennung des Autors als "Erfinder" dieser Vorgehensweise, das in meinen Ratgeber aufzunehmen? [...]

Ich möchte eine fertige Hör-CD einem Verlag anbieten. Wie sind da die Konditionen?

Wir produzieren über den Sommer eine Hör-CD über die Entstehungsgeschichte von [...]. Das Sprecher-Script ist fertig, und ich werde es über die Sommermonate einsprechen. Die CD werde ich auf eigene Kosten pressen lassen, so das letztlich ein verkaufsfertiges Produkt vorliegt.

Nun die Frage an Sie – wenn ich es nun verschiedenen Buchverlagen zum Verkauf anbiete, wie hoch ist üblicherweise die Provision, die der Verlag haben möchte (im Schnitt bzw. gibt es feste Sätze?)?

Die Hör-CD soll für 19,90 (zzgl Porto und Versand – was ja dann der Verlag machen müsste) verkauft werden. Von den 19,90 € möchten wir 2,00 € je CD an [...] abführen. Blieben also 17,90 € pro CD übrig.

Wie gesagt – es handelt sich um ein fertiges Produkt, das wir vielen Verlagen anbieten möchten, um natürlich viele Exemplare zu verkaufen.

Worauf muss ich als Ghostwriterin rechtlich achten?

Als recht junge Hobbyautorin hätte ich die Möglichkeit, für eine [...] Bekannte (die durch ihre Tätigkeit im Theaterwesen von öffentlichem Interesse sein könnte) ihre Biographie aufzuschreiben.

Nun frage ich mich, worauf ich achten muss, um bei Veröffentlichung durch sie meine Rechte als "Ghostwhriter" zu haben. Oder um abgesichert zu sein, falls sie es sich vor Veröffentlichung anders überlegt oder gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Wie sieht eine "Veröffentlichungserlaubnis" aus? Muss die vom Notar beglaubigt sein? Ich weiß, dass ich von allen in dem Buch genannten Personen (Familienmitglieder, Künstler, mit denen sie gearbeitet hat, u. a.) solch eine "Veröffentlichungserlaubnis" brauche. Wie ist es mit ihren Erben? Hätten die Rechte an ihrer Geschichte (und somit auch an meiner noch unveröffentlichten Arbeit), falls vor Veröffentlichung mit ihr etwas passieren sollte? Wie sichere ich mich ab, dass ich das Buch ggf. auch ohne sie veröffentlichen darf? Obwohl ich ihr sehr vertraue, möchte ich all diese Fragen gern mit ihr klären, bevor ich mit der Arbeit beginne.

Hat man wirklich keine Chance, wenn ein Roman sehr lang ist?

Vor einiger Zeit habe ich einen Fantasyroman geschrieben, ihn mehrfach überarbeitet und ihn verschiedenen Betalesern vorgelegt. Ermutigt durch das positive Feedback, das ich bisher erhalten habe, möchte ich den Versuch unternehmen, ihn zu veröffentlichen. Eine Liste mit entsprechenden Adressen, Exposé, Leseprobe usw. liegen schon griffbereit, doch nun habe ich eine Information erhalten, die mir die Sache aussichtslos erscheinen lässt: Angeblich lehnen Agenturen und Verlage Manuskripte von Erstautoren fast grundsätzlich ab, wenn der Gesamttext mehr als 500 Norm-Seiten umfasst. Die Produktionskosten für dickere "Wälzer" sind natürlich höher, und den Verlagen sei das Risiko, dass das Werk eines bislang unbekannten Autors floppt, in diesem Zusammenhang zu hoch, hieß es. Demnach würde mein Manuskript wohl überall sofort auf dem Stapel "Ablehnen!" landen, denn es sprengt mit 890 Norm-Seiten diesen Rahmen. Natürlich könnte ich die Geschichte noch einmal überarbeiten und kräftig "eindampfen", aber dadurch würden viele wichtige und schöne Details verlorengehen.

Bevor ich nun völlig sinnlos Manuskripte verschicke, die aufgrund des Umfangs des Gesamtwerks sofort abgelehnt werden, oder mir die Mühe mache, meine Geschichte kräftig zu kürzen, obwohl das vielleicht gar nicht nötig ist, würde ich es gern einmal genau wissen. Was ist dran an diesem Gerücht? Hat man wirklich keine Chance, wenn der Roman so lang ist? Es wäre super, wenn Sie mir darauf eine Antwort geben könnten.

Muss ich Personen und Orte anonymisieren? Darf ich alles beschreiben, was ich erlebt habe (z. B. "Ich wurde von Person A angespuckt")? Darf ich auch Mutmaßungen äußern?

Ich möchte demnächst ein Buch veröffentlichen [...]. Das Buch schildert in Form eines Tagebuchs, welches ich in den letzten fünf Jahren geführt habe, wie sich ein Streit zwischen zwei Arbeitskollegen zu einem schweren Cybermobbingfall entwickelt hat. Ich berichte unter anderem von Vorgängen, die ich als Mitarbeiter an einer Hochschule erlebt habe, und erhebe schwere Vorwürfe gegenüber damaligen Kollegen / Professoren / Studenten.

Nun bin ich mir unsicher, ob ich vieles überhaupt so schreiben darf. Muss ich Personen und Orte anonymisieren? Darf ich alles beschreiben, was ich erlebt habe (z. B. "Ich wurde von Person A angespuckt."). Darf ich auch Mutmaßungen äußern (z. B: "Alles Erlebte lässt nur den Schluss zu, dass Person B eine Kamera in meinem Schlafzimmer versteckt hat und mich heimlich gefilmt hat.")?

Können Sie mir weiterhelfen? Wo finde ich Informationen über die Dinge, die ich beachten muss?

Darf ich eine Zeile aus einem Buch als Buchtitel verwenden?

Eine Übersetzung eines persischen Klassikers [...] enthält eine Zeile (sie wird auch als Überschrift für einen bestimmten Abschnitt verwendet), die mir so gut gefällt bzw. die so genau auf die Thematik meiner Buchidee deutet, dass ich sie gerne als Buchtitel verwenden würde.

[...] Geht so was? Darf ich diese Zeile bzw. dieses Zitat, das aus sechs Wörtern besteht, als Buchtitel verwenden? Das Copyright der Übersetzerin gilt ja noch, weniger gilt's beim Original (700 Jahre alt).

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