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Ich habe mit einer Kurzgeschichte einen Wettbewerb einer Studentenzeitschrift gewonnen. Muss ich um Genehmigung nachfragen, bevor ich meine Geschichte anderweitig veröffentliche?

Vor einiger Zeit habe ich mit einer Kurzgeschichte einen Wettbewerb einer Studentenzeitschrift gewonnen. Es gab einen Geldpreis, und die Geschichte wurde von einer regionalen Tageszeitschrift gedruckt, wofür ich auch ein Honorar bekommen habe.

Jetzt möchte ich diese Geschichte in einer Kurzgeschichtensammlung (BoD) bringen. Hat die Studentenzeitschrift oder die Tageszeitschrift irgendwelche Rechte, die ich beachten muss? Also: Muss ich um Genehmigung nachfragen, bevor ich meine Geschichte anderweitig veröffentliche?

Ich vermute, dass Sie keinen ausformulierten Vertrag abgeschlossen haben, sondern die Veröffentlichung in der Tageszeitung "irgendwie" Teil des Wettbewerbs war. Wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt, dann sollte dort stehen, ob die Veröffentlichung exklusiv / ausschließlich oder nicht-exklusiv / nicht-ausschließlich vereinbart wurde. Bei exklusiver Veröffentlichung darf der Text nicht wieder veröffentlicht werden, solange der Vertrag läuft.

Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, dann gelten die Wettbewerbsbedingungen (falls dort etwas geregelt wurde) oder im Zweifel die Regeln des Verlagsgesetzes. Und die sehen leider exklusive und auf unbegrenzte Zeit gewährte Nutzung vor. Die meisten Zeitungen haben inzwischen auch ein Online-Archiv, so dass man nicht einmal mehr damit argumentieren kann, dass der Verlag den Text nicht mehr nutzt.

Andererseits kann man natürlich bei der Zeitung anfragen, ob Einwände gegen eine erneute Veröffentlichung bestehen.

beantwortet von: Bjørn Jagnow (14-06)

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