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An wen kann ich mich wenden, um einen Vertrag gegenlesen zu lassen?

Es ist so weit, ich habe einen kleinen Verlag für meine Lyrik gefunden.

Ich würde den mir vorliegenden Vertrag aber gern einmal von kundiger Seite gegenlesen lassen, bevor ich ihn unterzeichne. Ich habe keinerlei Erfahrung in dem Business und möchte sichergehen, dass der Vertrag in Ordnung ist. An wen könnte ich mich da wenden?

Individuelle Verlagsverträge zu prüfen ist eine juristische Dienstleistung. Das ist ehrenamtlich beim Tempest nicht möglich.

Literarische Agenturen nehmen grundsätzlich keine Lyrik auf, weil sich damit kein Geld verdienen lässt. Wenn man einen Vertrag fachkundig geprüft haben möchte, kann man sich an eine Anwältin für Urheberrecht wenden, eventuell gibt es auch eine Rechtsberatung beim Schriftstellerverband.

Der Normvertrag gibt gar nicht so viel an Informationen her, weil das Entscheidende die Leerstellen sind. Es bringt wenig, den Normvertrag im Internet zu lesen.

Empfehlenswert zum Thema sind folgende Bücher:

  •  Wolfgang Ehrhardt Heinold: Traumziel Buch und wie Sie es erreichen, Uschtrin Verlag (darin das Kapitel zum Normvertrag)
  • Martina Weber: Zwischen Handwerk und Inspiration. Lyrik schreiben und veröffentlichen. Uschtrin Verlag (darin das Kapitel zum Verlagsvertrag).

[Zusätzlicher Hinweis unserer Expertin Maike Frie, an die die Anfrage zuerst ging: In einer Reihe aus der „Federwelt“ 2012 [Ausgaben 92 bis 95] wird der Normvertrag ebenfalls ausführlich erläutert und kommentiert.]

beantwortet von: Martina Weber (19-06)

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