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Wie viel an fiktiven Personen darf man an die realen geschichtlichen anheften?

Ich schreibe an einem historischen Roman. Meine Recherchen waren recht umfangreich. Doch ich frage mich, wie viel man an fiktiven Personen an die realen geschichtlichen anheften darf. Beispiel: Kann ich einem Herzog, den es tatsächlich gegeben hat, statt dem einen realen Sohn beispielsweise noch einen zusätzlichen andichten, den es nie gegeben hat? Wo ist da die Grenze?

Die Frage nach Fakten versus Fiktion beim historischen Roman wurde mir schon öfter gestellt. Du findest die Antworten dazu hier, in dieser Rubrik, schön aufgegliedert: http://autorenforum.de/experten/historischer-roman

Grundsätzlich gilt: Du schreibst einen Roman, also darfst du alles. Leser historischer Romane sind natürlich besonders glücklich, wenn die Fakten stimmen oder es zumindest so hätte sein können.

Was deinen speziellen Fall angeht: Söhne von Herzögen wurden nicht vergessen. Um glaubwürdig zu machen, dass dieser Sohn nirgendwo in den Annalen auftaucht, gib der Familie am besten einen guten Grund, weshalb sie ihn versteckt. Und sie muss ihn dann auch gut verstecken! Ihn nur aus dem Testament zu streichen genügt nicht. Wächst er unter falscher Identität auf? Oder sogar eingesperrt? Wie gesagt, du darfst alles! Du musst es nur glaubhaft erzählen.

beantwortet von: Titus Müller (10-5)

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