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Zählt ein überarbeiteter Text als neu?

Wie ist das eigentlich, wenn ein Text auf einer Homepage war, dann herausgenommen und noch mal überarbeitet wurde, so dass gewissermaßen eine neue Version entstanden ist? Dann müsste das doch als neuer Text zählen, so dass man sich theoretisch damit an einem Wettbewerb beteiligen könnte, ohne mit der Jury Schwierigkeiten zu bekommen, oder sehe ich das falsch?

Grundsätzlich richtig: Die neue Version ist noch nicht veröffentlicht.

Aber ob eine Preis-Jury nicht trotzdem sagt, dass sie den Text nicht zulässt, kann ich nicht versprechen. Der Director's Cut von einem Kinofilm kommt ja in der Regel auch nicht noch mal ins Kino (zur Premiere), sondern bloß als Zusatzversion in Videothek und Handel.

beantwortet von: Bjørn Jagnow (11-3)

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