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Bekomme ich den Rest meines Vorschusses, auch wenn der Verlag Insolvenz anmeldet?

Ich habe vor einigen Monaten einen Verlagsvertrag für ein Buch unterschrieben. Die Hälfte des Garantiehonorars habe ich bei Vertragsabschluss bekommen - die andere Hälfte ist bei Erscheinen fällig. Da der Verlag jetzt in einem Insolvenz-Verfahren steckt, wird das Buch wahrscheinlich nicht erscheinen. Nun meine Frage: Was wird mit dem Rest meines Vorschusses bei Nichterscheinen? Bekomme ich den trotzdem, weil der Verlag ja die Rechte an dem Ms. erworben hat? Zurückzahlen muss ich den ersten Teil hoffentlich in keinem Fall, oder?

Zurückzahlen musst du die erste Hälfte nicht, wenn es Vorschuss auf ein Garantiehonorar ist. Sollte es bloß ein Vorschuss auf das "normale" Honorar sein, dann musst du das Geld bei Nicht-Erscheinen tatsächlich zurückgeben.

Zur zweiten Hälfte des Vorschusses kommt es stark auf die Formulierung im Vertrag und die Situation des Verlags an. Wenn dort Fälligkeit bei Erscheinen steht, gibt es das Geld zum Termin der Veröffentlichung. Sollte das nie sein, gibt es auch den Rest nie.

Aber ... möglicherweise bestehen Chancen, die zweite Hälfte auch bei Nicht-Erscheinen zu bekommen, wenn es als Garantiehonorar vereinbart ist. Der Charakter des Garantiehonorars ist ja gerade, dass es unter allen Umständen zu zahlen ist. Hier widersprechen sich Fälligkeit und Garantie, und ich fürchte, dass das nur ein Richter entscheiden kann ... Oder eine ergänzende Passage im Vertrag.

Sollte der Verlag wegen Insolvenz nicht veröffentlichen und/oder zahlen, sieht es mit dem Honorar ohnehin schlecht aus.

beantwortet von:Bjørn Jagnow (5-03)

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