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Wie schütze ich mein geistiges Eigentum? Und wie konkret sollte ein Exposé sein?

[...] bin ich dabei, ein Fachbuch/Sachbuch (was ist eigentlich der genaue Unterschied?) zu schreiben. Ich werde das Buch anschließend auch in meinen Trainings und Seminaren verwenden. Die Gliederung steht so weit, und in den nächsten Tagen werde ich das Exposé verfassen, um in weiterer Folge dann an diverse Verlage zwecks Veröffentlichung heranzutreten. Ich stehe vor folgenden Herausforderungen:

-- Schutz meines geistigen Eigentums: Ich hätte natürlich gerne einen Personenkreis, die mir sozusagen als Sparringpartner zur Verfügung stehen und mir regelmäßig Feedback geben, inwieweit ich mit meinem Werk überhaupt auf dem richtigen Weg bin. [...] Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie ich z. B. mein Exposé schützen kann, nämlich davor, dass es sich jmd. klaut und selber ein Buch darüber veröffentlicht bzw. dann später überhaupt Inhalte von mir unter seinem Namen veröffentlicht. [...] Lasse ich ihn vorab etwas unterschreiben, oder wie könnte ich das am Besten angehen und mich schützen, oder würdet ihr mir davon abraten? Welche anderen Möglichkeiten habe ich, zu einem inhaltlichen Sparring zu kommen?

-- Expose: Wie konkret werde ich denn bei meinem Exposé? Es gibt zwar eine Gliederung / Struktur, wie das Buch aufgebaut sein soll, allerdings bin ich mir sicher, dass sich beim Schreiben durch weiteres Lesen und Recherche noch das eine oder andere ändern wird. [...] Inwieweit ist das ein Problem? Oder muss ich vor dem Loslegen schon alles recherchiert haben, was ich danach auch niederschreiben will? [...]

-- Angenommen, kein Verlag will mein Buch veröffentlichen, welche alternativen Möglichkeiten habe ich dann?

Das Urheberrecht schützt Texte, aber keine Ideen. Wenn ein Testleser aus einem Manuskript eine Idee entnimmt und damit einen eigenen Text schreibt, ist das urheberrechtlich zulässig. Wenn er den Text abschreibt, ist es verboten und führt zu Schadensersatz bzw. Honorarzahlungen. Man kann natürlich mit Testlesern einen Vertrag aufsetzen, der es verbietet, zum gleichen Thema innerhalb einer gewissen Zeit ein eigenes Werk zu veröffentlichen – aber wenn es dann doch passiert, dann hat dieser Vertrag wenig Wirkung (es sei denn, es wurde eine Vertragsstrafe definiert). Ob man mit solchen Verträgen dann überhaupt noch Testleser finden kann, ist eine andere Frage.

Das Exposé sollte so konkret wie möglich sein. Wenn ein Verlag diesem Exposé zustimmt und einen Vertrag abschließt, sollten Abweichungen vom Exposé auch immer mit dem Verlag besprochen werden. Andernfalls könnte der Verlag der Ansicht sein, dass das finale Manuskript nicht das ist, worauf man sich geeinigt hatte.

Wenn man keinen Verlag findet, gibt es inzwischen zahlreiche Möglichkeiten zum Selbstverlag. Das reicht von der Möglichkeit, eine Auflage zu drucken und selbst über Buchhandlungen oder direkt an Leser zu vertreiben, über Print-on-Demand (es wird nur gedruckt, wenn bestellt wurde) bis zu elektronischer Selbstveröffentlichung. Die Bandbreite der Optionen übersteigt den Umfang dessen, was in einer E-Mail zusammengefasst werden kann – allerdings gibt es viele Quellen, die man online finden kann. Für konkrete Detailfragen stehe ich gerne wieder zur Verfügung.

beantwortet von: Bjørn Jagnow (17-07)

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