Verlagswesen PDF Drucken E-Mail
ImageBjørn Jagnow ist gelernter Verlagskaufmann, Buchhändler und Verlagsfachwirt. Seine belletristischen Arbeiten sind u. a. bei Heyne, Bastei und in c't magazin für computertechnik verlegt. Fachtexte erschienen z. B. im Buchmarkt, bei Buchhändler heute. Tipps zur Branche gibt er im Buch "Marketing für Autoren", Federwelt Verlag. Mehr unter www.bjoernjagnow.de

Ich habe vor einigen Monaten einen Verlagsvertrag für ein Buch unterschrieben. Die Hälfte des Garantiehonorars habe ich bei Vertragsabschluss bekommen - die andere Hälfte ist bei Erscheinen fällig. Da der Verlag jetzt in einem Insolvenz-Verfahren steckt, wird das Buch wahrscheinlich nicht erscheinen. Nun meine Frage: Was wird mit dem Rest meines Vorschusses bei Nichterscheinen? Bekomme ich den trotzdem, weil der Verlag ja die Rechte an dem Ms. erworben hat? Zurückzahlen muss ich den ersten Teil hoffentlich in keinem Fall, oder?
 

Wenn ich beabsichtige, eine Biographie über einen Künstler zu schreiben, benötige ich dann dessen Einwilligung dafür? Dürfen Fotos, die von mir selbst oder von anderen, deren Einwilligung ich habe, gemacht wurden, ohne weiteres in einer solchen Biographie veröffentlicht werden, oder benötigt dies der Zustimmung des Künstlers?

 

Ich schreibe ein autobiographisches Buch. Darin möchte ich teilweise eins zu eins einige der über 100 E-Mails verwenden, die mir mal der "Traummann" geschickt hat. Ich habe den Namen und den Wohnort geändert. Der Beruf muss wegen der Geschichte bleiben. Wie ist die rechtliche Lage? Bin ich verpflichtet, ihn um Erlaubnis zu fragen?

 

Ich habe in einem Roman (600 Seiten) einen besonders tollen Satz gefunden. Diesen würde ich gerne in meinem eigenen Roman verwenden. Darf ich das, oder verstößt dieser eine Satz bereits gegen das Urheberrecht?

 
Welches sind die kritischen Erfolgsfaktoren bei der Gründung eines neuen Verlages?
 

Gilt ein Text in diesem Sinne als "bereits veröffentlicht", wenn er im Internet (also z. B. auf der Homepage des Vereins) steht? Wenn ja, spielt es dann eine Rolle, ob er aktuell noch im Internet zu finden ist?

 

Ich fand im "Spiegel" eine Anzeige des [...]-Verlags, dass man neue Autoren suche. Da ich den Verlag aber nicht im Handbuch für AutorInnen finde und mir manches seltsam erscheint ("Prüfung der Manuskripte innerhalb von zwei Wochen"), habe ich den vagen Verdacht, dass das ein Druckkostenzuschussverlag sein könnte. Haben Sie da Informationen? Oder ist das tatsächlich ein seriöser Verlag, wie es die Internetseiten verkünden?

 

Nachdem mein Roman in Luxemburg herausgekommen war und sehr gute Kritiken erhalten hatte, wollte ich ihn auch in Deutschland veröffentlichen. Über Selbstbeteiligungsverlage wusste ich damals überhaupt nichts. So kam es, dass ich aus Unkenntnis den Roman in neuer Aufmachung und mit neuem Titel bei einem Dienstleister-Verlag veröffentlicht habe.

Obwohl bis heute ein paar hundert Exemplare verkauft wurden, bin ich nicht zufrieden. Einmal, weil ich mir mit dieser Veröffentlichung einen schlechten Ruf eingehandelt habe, zum anderen aber auch, weil ich das Buch bisher in keinem einzigen Geschäft in Deutschland gesehen habe. Meine Frage an Sie: Sehen Sie eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag auszusteigen?

 

Ich plane, in einem Phantastik-Roman als besonderen "Gag" eine bekannte fiktive Figur aus einem Hollywood-Film auftauchen zu lassen. Sie soll natürlich nicht die Hauptrolle spielen, sondern nur eine Nebenrolle, die aber auch nicht ganz unwichtig ist. Bestehen dagegen Copyright-Bedenken?

 

Als Hobbyschreiberin bin ich kurz vor der Fertigstellung der Biographie meiner Mutter. Ich plane eine Drucklegung über Books on Demand. Es würde mich interessieren, ob es "Kollegen" gibt, die damit bereits Erfahrung haben. Außerdem stellt sich mir die Frage, ob ich die Namen unverändert nennen kann. Meine Mutter lebt nicht mehr, es leben noch mein Bruder und meine Schwester. Das Geschriebene enthält nur Fakten und ist nicht angetan, irgendjemanden zu verunglimpfen.

 

[...] Anfangs war mein Gedanke, einen Namen auszuwählen, der auch jeder Beliebige sein könnte, aber jetzt ist mir eingefallen, dass ich auch den Namen der Gebrüder Grimm benutzen könnte (als sie noch Kinder waren) und deren Geschichte in die heutige Zeit versetze. Sie geraten in eine Fantasiewelt, wo sie [...].
Jetzt ist meine Frage: Ist es überhaupt erlaubt, den Namen der Gebrüder Grimm zu verwenden? Oder ist das rechtlich geschützt?

 
Ich habe vor, ein Buch über einen Film zu schreiben, ist das grundsätzlich erlaubt? Das Buch soll den Film analysieren, Story und Mythologie erklären. Ich habe vor, Bilder von der DVD zu erstellen und diese dann im Buch zu verwenden. Wie sieht es mit den Bildrechten aus - ich habe diese ja selber erstellt!?
 
Ich arbeite an einem Sachbuch, zu dem ich schöne, passende Bilder in einem Museumskatalog ohne Copyright fand. Muss ich das Museum fragen, oder kann ich die Bilder mit Hinweis auf die Quelle verwenden?
 

Ich möchte mich an einem Sachbuchprojekt beteiligen, in dem sehr viele Fallbeispiele aufgeführt werden sollen. Können die Fallbeispiele verwendet werden, wenn die persönlichen Daten der Personen entfernt wurden, oder muss da noch mehr beachtet werden?

 
Macht es Sinn, in der heutigen Zeit einen Buchverlag zu gründen?
 

Ich habe derzeit ein Problem mit einem Verlag [...]. Ein Text von mir wurde nach mehreren Überarbeitungen angenommen. Der Text ist schon beim Layouter eingereicht, und die Veröffentlichung der gesamten Zeitschrift ist für September festgesetzt. Jetzt aber habe ich mir, nur zur Kontrolle, noch einmal die fertige Version meines Textes zuschicken lassen, nachdem es hieß, dass nur noch Kleinigkeiten verändert worden sind.

Die Version, die ich jetzt geschickt bekommen habe und die für die Veröffentlichung vorgesehen ist, hat aber mit meinem Text nicht mehr viel zu tun. Der Lektor hat aus verschiedenen Versionen meiner Überarbeitung die Geschichte "neu" zusammengesetzt, den Satzbau fast überall umgestellt und sogar teilweise seine eigenen Phantasien in den Text hereingeschrieben.

Ich war total enttäuscht über diese Entwicklung und möchte mit allen Mitteln verhindern, dass dieser "fremde" Text gedruckt wird. Ich weiß aber nicht, was ich tun kann. Zwei Mails an den Lektor, der meine Geschichte "umgeschrieben" hat, blieben bislang unbeantwortet.

Können Sie mir weiterhelfen, für den Fall, dass der Lektor nicht einlenkt und meine Geschichte in seiner Version veröffentlichen will? Ich weiß nicht, wie ich mich gegen ein solches selbstgerechtes Vorgehen wehren kann.

 

Ich habe eine Idee für ein Sachbuch, welches ich zur Not (wenn Verlage daran nicht interessiert sind) auch über books-on-demand umsetzen möchte. Meine Frage hierbei: Für das Buch muss ich Interviews führen. Reicht es hier, den Gesprächspartnern zu sagen, wofür ich das Interview mit ihnen benötige? Und wenn diese zusagen, ist der Abdruck im Buch rechtlich kein Problem?

 

Ich würde gerne ein Buch über einen Teilbereich des Programms EXCEL veröffentlichen und möchte gerne wissen, ob eine Veröffentlichung gegen Microsoft-Copyright-Rechte verstoßen könnte. Muss Microsoft die Bücher freigeben, oder kann jeder Autor zu dem Thema tätig werden?

 

Fast alle Verlage, Zeitschriften und Wettbewerbe verlangen, eingesandte Manuskripte sollten "unveröffentlicht" sein. Einige (wie zum Beispiel die Storyolympiade) schreiben ausdrücklich, dies beträfe auch Veröffentlichungen im Internet. Nur gilt auch allgemein ein Text im Internet als "veröffentlicht"? Und wie ist das mit überarbeiteten Texten?

 

auf meiner fanpage über elizabeth george wollte ich ihre romane kurz vorstellen und auch kleine leseproben präsentieren. frau george verwies mich auf ihren deutschen verleger und der mailte mir, das das recht zur veröffentlichung von leseproben auf privaten website aus vertragsrechtlichen gründen nicht gestattet ist.

kannst du mir sagen, warum das eigentlich so ist? durch diese leseproben macht man doch werbung für die bücher und autoren!?

 

Was bringt es, sich bei VG Wort anzumelden? Ich habe zwar schon auf die HP geschaut, aber so ganz richtig sehe ich da nicht durch, was man dafür tun muss, um am Ende einen Nutzen zu ziehen. Bisher habe ich nur herausgelesen, dass man dort sämtliche Veröffentlichungen in Anthologien, in Zeitschriften oder als Buch melden sollte - und dann tut sich von selbst etwas? Was ist mit Veröffentlichungen bei BoD, hinter denen aber ein Verlag steht, oder z. B. die Lyrikecke im Internet veröffentlicht eine Lyrik-Anthologie, in der ich vertreten bin etc. ...?

 

Nach langer Suche zeigt ein Verlag Interesse an meinem Jugendsachbuch. Der Verlag teilte mir nun mit, dass ich für alle verwendeten Zitate und zitierten Stellen eine Abdruckgenehmigung von dem Inhaber der Rechte bräuchte, sofern die Autoren noch nicht länger als 75 Jahre tot seien. [...] Von einem ehemaligen Klassenkamerad, der als freier Journalist arbeitet, habe ich erfahren, dass nach dem UrhG § 51 das Zitieren in einem durch den Zweck gebotenen Umfang erlaubt sei. Bei meiner Recherche im Internet habe ich ferner herausgefunden, dass für die Zitate ein Änderungsverbot gemäß § 62 UrhG und die Pflicht zur Quellenangabe gemäß § 63 UrhG besteht.

1) In den Büchern / Zeitschriften, aus denen ich zitiere, steht immer im Impressum: "Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig." - Müsste es hier nicht korrekterweise lauten: "Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des UrhG", oder brauche ich wirklich immer die Zustimmung der Verlage?

2) In manchen Zeitschriften sind kleine Zitatsammlungen abgedruckt. Wenn ich davon eins verwende, ist das dann noch im durch den Zweck gebotenen Umfang? Ich zitiere in dem Fall ja nicht aus einem Artikel, sondern verwende das ganze (meist ziemlich kurze) Zitat.

3) Als ich vor einigen Jahren als Jugendlicher begann, meine Gedanken auf "Schmierzetteln" zu sammeln, war ich leider noch nicht besonders professionell und habe mir bei einigen schönen Zitaten zwar den Verfasser notiert, nicht aber die Quellenangabe. Aus meinem Gedächtnis heraus könnte ich vielleicht noch die Zeitschrift erraten und das Erscheinungsjahr mit "ca." angeben, aber leider nicht genauer. Ist das für § 63 UrhG "Pflicht zur Quellenangabe" ausreichend? Darf man ferner in Einzelfällen auch nur den Verfasser nennen und dazuschreiben "Quelle leider unbekannt"?

4) Manchmal möchte man ja nur die Gedanken, die schon jemand anders hatte, aufgreifen und mit eigenen Worten etwas dazu schreiben oder nur einen Begriff von jemand anderem verwenden. Im Rahmen meiner Diplomarbeit hatte ich dann immer "vgl. XY" mit entsprechender Quellenangabe geschrieben. Ist dies in Bezug auf das Änderungsverbot nach § 62 UrhG in einem Buch, das ja öffentlich erscheint und mit dem man theoretisch Geld verdienen kann (ist nicht meine Intention, sondern nur ein Hobby, aber der Verlag tut es und ich habe keine Lust, für mein Hobby verklagt zu werden), überhaupt erlaubt?

 

Vor kurzem erfuhr ich, dass eine meiner Geschichten in einer von einem BoD-Verlag herausgegebenen Anthologie veröffentlicht werden sollte. Der Verlag wollte von mir wissen, ob ich "mehrwertsteuerpflichtig" sei. Was bedeutet das genau (und gilt es für Österreich und Deutschland gleichermaßen)?

 

1. [...] Ich möchte wissen, wieweit man reale Personen in einer fiktiven Geschichte verfremden muss bzw. wann sie Grund und Anlass haben, einen zu verklagen.

2. Wenn ich jemanden in einer Satire "der schielende Eberlock" nenne, und der in Wirklichkeit "Ellerbrock" heißt und auch tatsächlich schielt, dann könnte er mich verklagen, oder?

3. Spielt es außerdem eine Rolle, ob man die Person in der Geschichte positiv oder negativ darstellt? Wenn mich jemand verklagen würde, obwohl ich ihn in einer Geschichte positiv dargestellt habe - würde er vor Gericht Recht bekommen?

4. Gibt es da irgendwelche Richtlinien? Urteile?

5. Wie weit muss man verfremden?

 

1998 habe ich bei einem Verlag ein Buch veröffentlicht. Dieses Projekt habe ich, wie die anderen Autoren des Verlags, mitfinanziert mit einer beträchtlichen Summe. Abgesehen von der schlechten Vermarktung seitens des Verlags hat sich der Verlag zu einer Auflage von 1 600 Stück verpflichtet. Durch den Verkauf des Verlags an einen anderen Inhaber ist nun ans Tageslicht gekommen, dass bei den meisten dort veröffentlichten Büchern nicht mal die Hälfte der vereinbarten Auflage wirklich gedruckt wurde. Bei mir waren es gar nur ca. 200 Exemplare. An einem Nachdruck hat der Verlag kein Interesse.

Für uns als eher unerfahrene Autoren ist es sehr schwer, die ersten Schritte in diesem Fall zu gehen. Können Sie uns eventuell einige Tipps geben, wie sich die Rechtslage hier verhält?

 

Ich habe nun seit über einem Jahr an einer Erzählung mit sprachphilosophischen Hintergrund geschrieben. Sie ist sehr dicht, und hat insgesamt 90 000 Anschläge (mit Leerzeichen) bzw. etwa 75 000 (ohne Leerzeichen). Meiner Schätzung nach ergibt das bei größerem Druck etwa 60 Buchseiten. Wie stehen meine Chancen bei Verlagen auf eine eigenständige Publikation des Werkes? Ist die Kürze ein Nachteil? Der Verlag hat immerhin weniger Risiko, weil weniger Kosten.

 

Ich hätte eine grundsätzliche Frage zum Urheberrecht und hoffe, dass Sie mir helfen können: Ich habe bemerkt, dass sich die Inhalte mehrerer Romane von verschiedenen Autoren mitunter sehr ähneln. Was genau ist urheberrechtlich geschützt - der Inhalt einer Geschichte, oder nur die Namen und Charaktere? Angenommen, ich hätte gerade "Harry Potter und der Stein der Weisen" gelesen und möchte einen Roman über einen elfjährigen Waisenjungen schreiben, der an seinem Geburtstag in eine Zauberschule aufgenommen wird und dort gegen den bösen Zauberer kämpft, der seine Eltern ermordet hat. Wäre das erlaubt?

 

Ich habe ein Buch geschrieben, welches bei einem kleinen Verlag verlegt werden sollte. [...] Nun sieht es aber so aus, dass der Verlag umgegangen ist und man als Autor nun in der Luft hängt. Die Dame des Verlages ist sehr unfreundlich und hüllt sich in Schweigen. Sie war nicht einmal fähig, mir mitzuteilen, wie der weitere Verlauf ist, statt dessen erhalte ich (vorausgesetzt, sie meldet sich mal auf meine Anfrage) böse E-Mails. Auch habe ich herausgefunden, dass viele Dinge nicht der Wahrheit entsprechen, die sie mir mitgeteilt hatte. Auch hat die Dame des Verlages sich nicht an den Vertrag gehalten, wo ich auch schon einige Vertragsbrüche festgestellt habe. [...] Man möchte mir auch nicht die Druckerei nennen, in der mein Buch gedruckt werden soll. [...]
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, und Ärger möchte ich auch keinen. Können Sie mir sagen, wie weiter verfahren wird, wenn ein Verlag nicht mehr besteht? Was geschieht mit meinem Buch? Was geschieht mit meinem Vertrag? Wie bekomme ich Informationen über den aktuellen Stand dieses Verlages?

 

Ich bin als junge Autorin mit einem ersten Buch jetzt bei einem kleinen Verlag gelandet. Der Vertrag (Normvertrag mit geringem Herstellkostenzuschuss) ist unterschrieben, die erste Korrekturvorlage habe ich bereits vor einigen Wochen erhalten. Diese Vorlage hatte zum einen einige Satzfehler, zum anderen wurden einzelne Wörter in Abbildungen meines Originalskriptes falsch übernommen. Ich habe zu meiner Absicherung damals sofort eine Rechtsanwältin eingeschaltet, die den Verlag auf die Fehler hingewiesen hat. Ich habe die Vorlage korrigiert, weitere Änderungen (ca. 150) in Abweichung zu meinem Originalskript eingebaut und das Ganze an den Verlag zurückgesandt. Jetzt habe ich das Skript wieder erhalten - mit einer Rechnung über die Satzkosten für meine nachträglichen Änderungen und einer weiteren Handvoll kleiner Fehler.
1. Muss ich diese Rechnung bezahlen?
2. Kann der Verlag den Vertrag kündigen mit Hinweis darauf, dass eine Zusammenarbeit mit mir nicht möglich ist? Wer trägt dann die Satzkosten, wenn der Vertrag kündigt?

 

Wie ist das eigentlich, wenn ein Text auf einer Homepage war, dann herausgenommen und noch mal überarbeitet wurde, so dass gewissermaßen eine neue Version entstanden ist? Dann müsste das doch als neuer Text zählen, so dass man sich theoretisch damit an einem Wettbewerb beteiligen könnte, ohne mit der Jury Schwierigkeiten zu bekommen, oder sehe ich das falsch?